Was bedeutet J.P. im Namen des Wandsbeker Turnerbundes von 1861 J.P.

Was bedeutet "J.P." im Vereinsnamen des WTB?

Schon im 19. Jahrhundert hat der Wandsbeker Turnerbund von 1861 J.P. (WTB) die Absicht verfolgt,  eine eigene Turnhalle zu bauen. Dankenswerterweise schenkte Frau Sophie Helbing, bekannt durch die gleichnamigen Hefewerke in Wandsbek oder dem nicht minder bekannten Helbing Kümmel, dem WTB im Jahre 1888 ein ca. 600 m² grosses Grundstück an der Kneesestraße neben dem Charlotte-Paulsen-Gymnasium, auf dem heute das Vereinsheim des WTB steht.

Um jedoch die Turnhalle bauen zu können, musste der WTB noch das angrenzende etwa gleichgroße Grundstück erwerben. Für den Kauf des Grundstücks musste der WTB Rechtsfähigkeit erlangen, d.h. die gewählten Vertreter des WTB mußten im Namen des WTB rechtsverbindliche Geschäfte, wie z.B. einen Grundstückskauf, abschließen können.

 

Da es zu diesem Zeitpunkt die Rechtsform  des "eingetragenen Vereins" (e.V.) noch nicht gab, musste der WTB die Rechte einer "juristischen Person" (J.P.) erwerben. Auf Antrag erteilte der König von Preussen dem WTB im Jahre 1894 die Rechte einer "juristischen Person." Das Grundstück wurde gekauft und die Turnhalle gebaut. Leider wurde sie im 2. Weltkrieg vollständig zerstört.

Seit dem Jahre 1894 trägt der WTB deshalb den Namen:

"Wandsbeker Turnerbund von 1861 J.P."

Diese Rechtsform, die in Deutschland sehr wenige Sportvereine haben - in Hamburg ist der WTB offensichtlich sogar der einzige dem Hamburger Sportbund angehörende Sportverein, der diese Rechtsform besitzt - hat nach wie vor Gültigkeit.

Dass diese Rechtsform auch in hohen politischen Kreisen offensichtlich weniger bekannt ist, mag folgende Begebenheit verdeutlichen.

Der Unterzeichner hatte als 1. Vorsitzender des WTB im Jahre 1986 die Ehre und das Vergnügen,  vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäcker die Ehrenplakette des Bundespräsidenten für das 125-jährige Bestehen des WTB und für seine hervorragende Jugendarbeit persönlich überreicht zu bekommen.

Während der Preisübergabe erkundigte sich der Bundespräsident nach der Bedeutung des Zusatzes "J.P." im Vereinsnamen des WTB und er hat sehr aufmerksam die Erklärungen des Unterzeichners verfolgt..

 

Dieter erläutert dem Bundespräsidenten das "J.P." im Vereinsnamen des WTB

Übrigens werden "eingetragene Vereine" (e.V.) von dem Amtsgericht des Bezirkes kontrolliert, in dem der Verein ansässig ist. Ein Verein, der die Rechte einer "Juristischen Person" hat, wird jedoch von der Verwaltung des Bundeslandes kontrolliert, in dem der Verein seinen Sitz hat, im Falle des WTB vom Hamburger Senat. Inzwischen ist die Bezeichnung "J.P." durch die Bezeichnung "r.V." (rechtsfähiger Verein) ersetzt worden.